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Der politische Irrsinn geht in die Nächste Runde


Am 28. August 2025 kam nach der Sommerpause die Ratsversammlung der Stadt Hannover zusammen.

Werfen Sie ruhig einen Blick darauf, wer dort sitzt
und wie über Ihre Köpfe hinweg die Gesundheit Ihrer Kinder für noch mehr Flüchtlingsunterkünfte aufs Spiel gesetzt wird.

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Die realitätsfremden Entscheidungsträger im Elfenbeinturm genehmigten mit 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung den umstrittenen Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in Wettbergen.

Unter eklatanter Missachtung nachbarschaftlicher, demographischer, wirtschaftlicher und bildungspolitischer Interessen.

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0516-2025

Dieser Wahnsinn muss jetzt noch von der Kommunalaufsicht abgenickt werden.
Wenden Sie sich daher ebenfalls an das

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-0
FAX: 0511/120-99-6555
pressestelle@mi.niedersachsen.de

und teilen Ihre Bedenken mit.

Begründung des Antrages


Allgemeines
Die Wohnsituation von geflüchteten Menschen in Hannover bedarf in mehrerlei Hinsicht einer Optimierung und Neuausrichtung. Die vorhandenen Kapazitäten reichen mittelfristig nicht aus, weil viele Unterkünfte nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stehen und kostenintensive Objekte zeitnah abgemietet und eingestellt werden sollen. Gleichsam soll der Standard angehoben und in höherem Maße Unterkünfte mit wohnungsähnlichem Charakter erstellt werden, die qualitativ besser sowie zugleich günstiger in der Unterhaltung sind. In den kommenden Jahren werden knapp 1.500 Plätze durch Abmietungen von kostenintensiven Hotels (Notunterkünfte) oder Aufgabe temporärer Standorte entfallen. Daher wird der Bau neuer Kapazitäten dringend erforderlich.

Standort
Das städtische Grundstück Leipziger / Deveser Straße wurde bereits mit der Beschlussdrucksacke Nr. 1712/2015 als Fläche für den Bau einer Unterkunft für Geflüchtete beschlossen. Dabei wird nur die östliche Teilfläche von etwa 8.000 m² für die Unterkunft überplant. Es soll dort eine Unterkunft mit wohnungsähnlichem Charakter für etwa für ca. 180 Personen entstehen. Die Nutzung der restlichen Teilfläche von knapp 7.600 m² soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Planungs- und Baurecht
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1153. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) – Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Art der baulichen Nutzung bestimmt als Gewerbegebiet (GE) im Sinne von § 8 der Baunutzungsverordnung in der für diesen Bebauungsplan gültigen Fassung (BauNVO 1977).

Gemäß § 246 Abs. 10 BauGB kann bis zum 31. Dezember 2027 in Gewerbegebieten für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Geflüchtete oder Asylbegehrende von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden. Ein entsprechender Antrag muss gestellt werden. Die Befreiung kann unter der Voraussetzung erteilt werden, dass die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.


ÖPP-Modell
Aufgrund der vorhandenen und absehbar weiterhin hohen Bedarfe für Baumaßnahmen bei gleichzeitig begrenzten Investitionsmitteln sollen für geeignete Vorhaben (z. B. umfangreiche Neubaumaßnahmen) alternative Beschaffungsmodelle (z. B. ÖPP) zur Anwendung kommen. Planung, Bau und Finanzierung erfolgen durch den privaten Partner, Betrieb und Unterhaltung erfolgen durch die Landeshauptstadt. Eine intensive Kontrolle von Planung und Bauausführung sichert die Realisierung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen und beauftragten Qualitäten.

Bei prognostizierter Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells im Rahmen einer Voruntersuchung wird ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Anschließend werden die hierbei ausgewählten Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

Die Verwaltung erwartet von den Bietern wirtschaftliche Angebote unter Berücksichtigung optimierter Fertigstellungstermine. Die Angebote werden ausgewertet und dienen als Grundlage für die Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern.

Die Verwaltung erstellt nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens eine weitere Beschlussdrucksache und schlägt den politischen Gremien vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich anhand vorab bekannt gegebener qualitativer Kriterien wie Funktionalität, Städtebau, Architektur, Nachhaltigkeit, sowie dem Preis.

Nach Zustimmung durch den Rat und anschließender Prüfung durch die Kommunalaufsicht kann der Auftrag erteilt werden.
Aufgrund der Erfahrungen mit den in den letzten Jahren erfolgreich durchgeführten ÖPP-Projekte erwartet die Verwaltung insbesondere bei Neubauvorhaben wie diesem wirtschaftliche Lösungen.

Schauen wir uns die Begründung mal genauer an:


1. Ausgangslage laut Begründung

Argument: Es würden in den kommenden Jahren 1.500 Plätze wegfallen, weil teure Hotels und temporäre Unterkünfte aufgegeben werden.

Folgerung: Neubau neuer Unterkünfte notwendig, um diese Kapazitäten zu ersetzen.
Ziel: Bessere Standards, langfristig günstiger, wohnungsähnlicher Charakter.

2. Logische Brüche und Schwächen

Rückläufige Flüchtlingszahlen
Der Antrag begründet den Neubau mit „weiterhin hohem Bedarf“.
Faktisch aber: Die Zahlen der Asylbewerber und Geflüchteten sind seit 2016 stark gefallen, aktuell gibt es vielerorts Leerstände. In Hannover selbst stehen bereits Unterkünfte leer oder werden zurückgebaut.

Widerspruch: Wenn Kapazitäten nicht ausgeschöpft sind, ist der Wegfall einzelner Standorte kein akutes Problem. Man müsste zuerst nachweisen, dass die Auslastung stabil bei 100 % oder höher liegt – sonst ist der Neubau nicht gerechtfertigt.

Kostenargument hinkt
Hotels und Notunterkünfte sind teuer, das stimmt. Aber wenn die Zahlen sinken, braucht man nicht dieselbe Zahl an Plätzen, also spart man doppelt: weniger Menschen = weniger Bedarf.
Neubau ist nicht automatisch günstiger, wenn die Auslastung nicht gegeben ist – dann sind es „Luxusleerstände“.

Zeitliche Perspektive
Der Antrag tut so, als sei die Situation „mittelfristig“ angespannt. Aber Prognosen deuten auf Stabilisierung oder Rückgang. Langfristige Großinvestitionen bei sinkendem Bedarf sind riskant.

Flächenkonkurrenz
Das Grundstück könnte für dringendere Projekte (Schule, Kita, Wohnungsbau) genutzt werden.
Die Begründung blendet komplett aus, dass es gleichzeitig eine akute Notlage im Bildungsbereich gibt.

ÖPP-Modell
Klingt nach Kostenoptimierung, ist aber in der Praxis oft teurer (siehe diverse öffentliche Projekte in Deutschland). Private Betreiber kalkulieren Rendite ein, die öffentliche Hand zahlt über Jahre mehr.
Ein solches Modell bindet Finanzmittel, die an anderer Stelle fehlen (z. B. Schule).

3. Abgleich mit dem Schulproblem
Eine zweite Grundschule würde:
Sofort eine reale Notlage (Überfüllung, Asbestbelastung) entschärfen.
Mehr Kindern gesunde Lernbedingungen sichern.
Weniger kosten (20 Mio. vs. 50 Mio. für Sanierung).
Schneller fertig sein (2 Jahre statt >10 Jahre).

Eine neue Flüchtlingsunterkunft würde:
Ein Problem adressieren, das angesichts rückläufiger Zahlen und vorhandener leerstehender Unterkünfte fragwürdig ist.
Langfristige Folgekosten erzeugen (Unterhalt, Personal).
Ein politisches Signal setzen, aber praktisch nicht das dringendste Problem lösen.

4. Fazit:

Logikfehler: Der Antrag tut so, als wäre der Bedarf an Unterkünften zwingend wachsend, ignoriert aber sinkende Flüchtlingszahlen, Leerstände und Rückbau.
Fehlende Priorisierung: Die gravierende Unterversorgung im Bildungsbereich wird ausgeblendet. Rational betrachtet müsste die Schule Vorrang haben, weil dort eine akute und belegbare Notlage herrscht.
Kostenargument verzerrt: Neubauten für Geflüchtete werden als „wirtschaftlich“ dargestellt, obwohl die Schülerproblematik mit weniger Geld schneller gelöst werden könnte.
Risiko: Man investiert in Überkapazitäten, während Kinder weiter in maroden, gesundheitsgefährdenden Gebäuden sitzen.

👉 Kurz: Der Antrag ist inhaltlich einseitig, verschweigt die reale Bedarfsentwicklung und setzt falsche Prioritäten. Sinnvoller wäre, die vorhandenen Unterkünfte optimal auszulasten und die Mittel in den dringend benötigten Schulbau zu stecken.

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