Asbest in der Grundschule
Quelle: Westfalenpost 14.09.2025
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In der Grundschule Feudingen wurde bei vorbereitenden Untersuchungen für geplante Sanierungsarbeiten Asbest im Wandputz festgestellt.
Der Schadstoff befindet sich sowohl in den Schulfluren als auch in Klassenräumen.
Die Stadtverwaltung spricht von „geringfügigen Masseanteilen“ und einer „gebundenen Form“ des Asbests,
wodurch angeblich keine akute Gefahr für Schüler und Lehrkräfte bestehe – solange keine baulichen Eingriffe vorgenommen werden.
Diese Einordnung verharmlost jedoch die tatsächliche Gefahr:
Asbest gilt als extrem gesundheitsgefährdend.
Bereits kleinste, unsichtbare Fasern können beim Einatmen zu schweren Lungenkrankheiten und Krebs führen.
Gerade in Schulen, wo Kinder täglich über Stunden in den betroffenen Räumen verbringen,
ist eine Nulltoleranz gegenüber jeglicher Belastung geboten.
Das Verhalten der Behörden zeigt einmal mehr ein bekanntes Muster:
Erst wenn Sanierungen anstehen, wird überhaupt geprüft, ob Asbest vorhanden ist.
Anstatt frühzeitig und transparent aufzuklären, wird beschwichtigt und auf angeblich „gebundene“ Formen des Materials verwiesen,
obwohl selbst minimale Störungen – etwa durch Bohrungen, Schläge oder natürliche Alterung des Materials –
zur Freisetzung gefährlicher Fasern führen können.
Dass der Unterricht trotz des Befunds fortgesetzt wird, zeugt von einer riskanten Prioritätensetzung:
Verwaltungsruhe wird über den Gesundheitsschutz von Kindern gestellt.
Das Versprechen, „schnellstmöglich“ zu sanieren, bleibt vage,
während konkrete Schutzmaßnahmen und ein klarer Zeitplan fehlen.
Das Vorgehen verdeutlicht, wie unzureichend der Umgang vieler Kommunen mit Altlasten in öffentlichen Gebäuden ist –
und wie die Verantwortung für die Sicherheit der Schüler auf gefährliche Weise relativiert wird.